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Was tun mit unserem Atommüll?
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14. Juni 2016: Das Parlament beschließt, das zehnjährige Moratorium, das 2006 im Rahmen des neuen Bundesgesetzes über die Kernenergie (KEG) verabschiedet wurde, um vier Jahre zu verlängern. Ein Moratorium, das den Export von in der Schweiz produzierten radioaktiven Abfällen ausschließt. Aber was soll man damit tun und wie geht man am besten mit Abfällen um, deren Halbwertszeit für einige von ihnen (Uran 238) bis zu 4,5 Milliarden Jahre beträgt? Sollen sie in tiefen geologischen Schichten gelagert werden, was nach Ansicht der Behörden die sicherste und nachhaltigste Lösung ist?