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Uber Eats-Lieferanten von Genf als Arbeitnehmer betrachtet
Légende
Uber Eats hat vor der Genfer Justiz eine Runde verloren. Der mit dem US-Giganten Uber verbundene Essenslieferdienst wird als Verleihunternehmen und damit als Arbeitgeber betrachtet. Da Uber Eats diese Auslegung anzweifelt, wird es das Bundesgericht anrufen.