Uber Eats-Lieferanten von Genf als Arbeitnehmer betrachtet

Légende

Uber Eats hat vor der Genfer Justiz eine Runde verloren. Der mit dem US-Giganten Uber verbundene Essenslieferdienst wird als Verleihunternehmen und damit als Arbeitgeber betrachtet. Da Uber Eats diese Auslegung anzweifelt, wird es das Bundesgericht anrufen.