Genf muss Exit-Arzt Pierre Beck erneut vor Gericht stellen, entscheidet das Bundesgericht

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Das Bundesgericht hat die Verurteilung von Pierre Beck wegen Verstosses gegen das Arzneimittelgesetz aufgehoben. Der ehemalige Vizepräsident von Exit Schweiz wird an die Genfer Justiz verwiesen, die den Fall unter dem Gesichtspunkt des Betäubungsmittelgesetzes neu verhandeln muss.

Der ehemalige Vizepräsident von Exit Schweiz wird an die Genfer Justiz verwiesen, die den Fall unter dem Gesichtspunkt des Betäubungsmittelgesetzes neu verhandeln muss.