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Genf: Wahlrecht für Menschen mit Behinderungen
Légende
Es steht in der Bundesverfassung, dass alle Schweizer das Wahlrecht haben, außer wenn es ihnen wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche verwehrt wird. Dies ist eine Diskriminierung, die gegen internationales Recht verstößt. In Genf haben Menschen mit Behinderungen dieses Recht zurückerhalten.