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Von Sozialhilfe abhängig zu sein kann die Aufenthaltsgenehmigung gefährden
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Für ausländische Personen kann die Abhängigkeit von der Sozialhilfe den Erhalt oder die Verlängerung ihrer Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis gefährden. Seit 2019 ist das Gesetz verschärft worden, da von nun an auch Personen betroffen sind, die seit mehr als 15 Jahren dauerhaft in der Schweiz leben.