Deutschland nimmt eine neue strafrechtliche Definition von Vergewaltigung an

  • Émission
  • 10 Juli 2016
Légende

Jede sexuelle Handlung, die "gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person" vorgenommen wird, gilt als strafbare Handlung. Das Fehlen des Einverständnisses wird somit das entscheidende Kriterium sein, um zu bestimmen, ob es sich um eine Vergewaltigung handelt oder nicht.