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Rückerstattung eines Teils der Krankenversicherungsprämie
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Die Krankenkassen müssen künftig den Anteil der Prämie zurückerstatten, den der Versicherte zu viel bezahlt hat. Diese neue Teilbarkeit der Prämie geht auf ein Urteil des Bundesgerichts vom 3. Dezember 2015 zurück. Die Krankenversicherungen müssen demnach dem Versicherten die Tage zurückerstatten, an denen er nicht der KVG unterstellt war. Dies betrifft Personen, die die Schweiz verlassen oder im Laufe eines Monats in die Schweiz kommen, werdende Eltern eines Babys oder Angehörige eines Verstorbenen.