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Genf kann seinen Elternurlaub "vorerst" nicht einführen
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Genf kann vorerst keinen Elternurlaub von 24 Wochen einführen. Da der Bundesrat der Ansicht ist, dass die vorgesehenen Finanzierungsmodalitäten nicht mit dem Bundesrecht vereinbar sind, schlägt er eine Revision des Erwerbsersatzgesetzes vor.